Nun ist auch dieses Verfahren abgeschlossen worden – zu unserem vollen Erfolg!
Schlussendlich räumte die Polizeidirektion Bielefeld ein, dass die Ingewahrsamnahme der beiden Klägernnen im Anschluss an die Identitätsfeststellung, rechtswidrig war!
Die Bewertung d Ausgangs möchten wir gerne teilen: Die beiden Verfahren dokumentieren einmal mehr rechtswidrige Polizeimaßnahmen gegen Fußballfans in . Dabei wurde deutlich, dass sich Bundespolizei und Landespolizei von Anfang an in ihrem repressiven Vorgehen gegen die Fanszene abgestimmt han. Die Maßnahmen liefen erkennbar von Beginn an auf eine faktische Ingewahrsamnahme heraus. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür lagen zu keiner Zeit vor! Letztverantwortlich für den Kessel war das Land. Der Versuch der Bielefelder Polizei, zu leugnen, dass es überhaupt einen Kessel gab, und sie rechtlich verantwortlich ist, ist gescheitert. Dies musste die Polizei nun auch einräumen. Die beiden konkreten Klagen und die Stellungnahmen während des Prozesses der Bielefelder Polizeibetreffen hier Personen, die Verfahren wurden jedoch exemplarisch geführt. Aufgrund des einheitlichen Vorgehens (Maßnahmen ab 14 Uhr unterschiedslos gegen Alle) dürften alle 300 Ingewahrsamnahmen rechtswidrig gewesen sein!
Ebenso hat sich gezeigt, dass die Anwendung pauschaler Kategorisierung, wie sie im Fußball seitens de gerne genutzt werden, A, B Cauch hier wieder nicht polizeirechtlichen Vorgaben entsprachenPraxis schlussendlich rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen. Auch die Rolle der soenannten Szenekundigen Beamten ier . urch ihre Beurteilung der Situation maßgeblich dazu beigetragen, dass dieses repressive und offenkundig rechtswidrige Vorgehen der und niemand ab 16 Uhr mehr die Chance hatte, individuell abzureisen. D Verfahrensausgang ist ein großartiges Ergebnis im Kampf gegen Repression – es zeigt, dass es lohnt zu kämpfen und sich für Fanrechte stark zu machen!
möchten wir besonders den beiden Klägerinnen und Rechtsbeiständen danken, die es sich gemeinsam zur Aufgabe gemacht han, d Vorgehen der Cops nicht unwidersprochen