Während des Auswärtsspiels des FC St. Pauli in Regensburg fertigte die Polizei anlasslos (Portrait-)Aufnahmen von St. Pauli Fans im Gästeblock an. Bereits in der ersten Halbzeit des Spiels am 18.09.2022 kritisierte die Braun-Weisse Hilfe diese unverhältnismäßige Praxis der Polizei im Regensburger Jahnstadion. Von der angrenzenden Tribüne fotografierten dafür speziell ausgerüstete Polizist:innen mithilfe mindestens eines sogenannten ‚Tele-Objektives‘ die anwesenden Gäste-Fans. Selbst aus Perspektive der Polizei sind uns keine Vorfälle bekannt, die dieses Vorgehen auch nur ansatzweise rechtfertigen könnten – die getätigten Aufnahmen müssen somit als anlasslos und schlicht willkürlich bezeichnet werden!
Den im Gästeblock stehenden Fans fiel darüber hinaus auf, dass die Polizei ihre Vorgehensweise mit der Zeit änderte. Hatte sie zu Beginn noch ‚offen‘ und ‚offensiv‘ fotografiert, so änderte sie dieses in der zweiten Halbzeit. Die Aufnahmen wurden jetzt ‚verdeckt‘ und deutlich seltener durchgeführt.
Völlig unklar bleibt, wer alles von dieser willkürlichen Maßnahme betroffen war. Aufgrund ihrer Dauer ist jedoch davon auszugehen, dass dies für wahrscheinlich verhältnismäßig viele St. Pauli Fans gelten muss.
Ebenfalls offen bleibt konkret, wer die Aufnahmen anordnete? Wer darauf Zugriff hatte bzw. hat? Und was mit den Bildern geschah oder ggf. noch geschieht? In der Vergangenheit mussten wir als Braun-Weisse Hilfe jedoch feststellen, dass angefertigte Foto- und/oder Video-Aufnahmen auch durch die Polizei genutzt wurden – teils mit weitreichenden Folgen.
Genau aus diesem Grund ist es so wichtig, dass alle St. Pauli Fans wissen, was mit ihren Bildern passiert und so im Zweifel auch gegen diese Praxis vorgehen können!
Als Braun-Weisse Hilfe fragten wir daher mit der Unterstützung des Abgeordneten Maximilian Deisenhofer (Büdnis 90/Die Grünen) im Bayrischen Landtag nach: Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Max Deisenhofer vom 25.10.2022 betreffend Videoaufnahmen beim SSV Jahn Regensburg. Die uns jetzt vorliegenden Antworten auf sind schlicht oberflächlich und ernüchternd. So habe das Fotografieren die polizeiliche Einsatzleitung angeordnet, um eine „aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten“ Beweise zu ‚sichern‘. Dieses sei auf Grundlage von „Art. 2 des Polizeiaufgabengesetzes – PAG […], Art. 33 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 PAG (präventiv) und die §§ 163 StPO, 100h StPO, ggf. i. V. m. § 53 OWiG (repressiv)“ geschehen. Hier zeigt sich wieder einmal mehr der willkürliche und repressive Charakter des Bayrischen Polizeiaufgaben Gesetzes – eine Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof ist noch anhängig.
Im Sinne der Persönlichkeitsrechte aller Fußballfans haben wir uns daher dazu entschlossen, den Sachverhalt weiter zu verfolgen. Neben einer ‚zweiten‘ Parlamentarischen Anfrage ist auch der Bayrische Landesbeauftragte für den Datenschutz unsererseits informiert wurden. Wir setzen nach und halten Euch auf dem Laufenden, denn es kann nur heißen:
Persönlichkeitsrechte gelten auch für Fußballfans! Das anlasslose und willkürliche Fotografieren durch die Polizei gehört gestoppt! Die Betroffenen sind durch die Behörden proaktiv zu informieren und ihre Daten sofort zu löschen!
Stop control – Sankt Pauli hält zusammen!
Braun-Weisse Hilfe | Dezember 2022