Am heutigen Dienstag, dem 14.01.2025, entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL). Im Kern geht es um die Frage, ob zukünftig (Fußball)Vereine an den Kosten für Polizeieinsätze bei (Fußball)Spielen beteiligt werden können. So wird sich Hamburg zukünftig für die Schaffung eines „bundesweiten (oder länderübergreifenden) Fußball-Polizeikosten-Fonds„ einsetzen.
Maßgeblich für die Höhe der Einsatzkosten scheint dabei der polizeiliche Personalaufwand, welcher direkt an die polizeiliche Gefährdungsbewertung gekoppelt ist. Die Polizei unterscheidet grundsätzlich in drei Kategorien niedrig, mittel und hoch. Die Eingruppierung erfolgt dann anhand von Kriterien wie „Fanverhältnissen […], Spieltagansetzungen, Spielzeit, Anreiseverhalten, Aufenthalt von Fans, Anzahl der zu erwartenden Fans verschiedener Kategorien, sportliche Situation, Erfahrungen bei vergangenen Begegnungen und insbesondere aktuelle Sicherheitsentwicklungen„. Wie diese einzelnen Kriterien zustande kommen, auf welcher Datengrundlage sie erhoben und eruiert werden, welche Gewichtung sie erhalten usw. bleibt ungeklärt. Eine Nachvollziehbarkeit durch externe Expertise ist hier nicht möglich – die Eingruppierung bleibt eine Black Box. Eine Möglichkeit sich gegen diese bspw. zu Verwähren ist nicht vorgesehen..
Hinzu kommt, dass die „Kosten für Einsätze der Polizei² in Hamburg „in der Regel nicht gesondert erhoben“ werden, sie „sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt„.
Wovon reden wir eigentlich?
So bleibt festzuhalten, die polizeiliche Gefährdungsbewertung ist weder transparent noch von außen nachvollziehbar. Die angewendeten Kriterien bleiben sowohl in ihrem Zustandekommen als auch in ihrer Datengrundlage ungeklärt und die öffentliche Debatte um die Kosten bei Fußballspielen wird ohne jegliche Grundlage geführt, da sie in Hamburg schlicht nicht gesondert erfasst werden.
Also hört auf Euren Wahlkampf auf unsere Kosten zu machen! Diese Phantomdebatte um Sicherheit bei Fußballspielen und den damit verbundenen polizeilichen Einsatzkosten gehört in dieser Form beendet. Daher schließen wir uns als Braun-Weisser Hilfe dem heutigen Statement des Dachverbandes der Fanhilfen an.
Fanrechte stärken – Fanhilfen unterstützen!
Braun-Weisse Hilfe | Januar 2025