Polizeidrohnen rund um das Hamburger Millerntor? Warum das ein Problem ist!

Die Polizei hatte im Vorfeld der Partie FC St. Pauli gegen die TSG aus Hoffenheim das Verhältnis beider Fanlager als neutral zueinander eingestuft. Oder um es aus Perspektive vieler St. Pauli Fans zu sagen: Der Verein aus Süddeutschland könnte ihnen nicht egaler sein. Umso verwunderter zeigten sich dann viele Fans, als sie der Braun-Weissen Hilfe von der Sichtung einer polizeilichen Drohne berichteten.

Ein billiges Manöver!

In Hamburg nutzt die Polizei im Rahmen von Fußballspielen unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS)/Drohnen angeblich nur für „Übersichtsaufnahmen aus dem Einsatzraum“. Angeblich würden keine allgemeinen sowie individuellen Persönlichkeitsrechte verletzt, daher bräuchte es auch keinerlei spezielle Rechtsgrundlage. Die sogenannten Übersichtsaufnahmen werden seitens der Hamburger Polizei angeblich auch nicht gespeichert, außerwenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden“

Das heißt, solltest Du beispielsweise am Spieltag eine Fußgängerampel bei Rot überqueren oder gerade sogar einen FCSP-Sticker an einen Laternenpfahl kleben, dann können Bildaufzeichnungen auch mit Personenbezug gefertigt werden“, obwohl die Drohne ursprünglich für einen ganz anderen Zweck, nämlich für Übersichtsaufnahmen, eingesetzt war. Die Rechtsgrundlage bietet aus Sicht der Polizei die Strafprozessordnung, ggf. zusammen mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz „(§§ 100h Absatz 1 Nummer 1, 161, 163, 483 Absatz 1 und 3 StPO, gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 46, 49c OwiG)“. Diese Regelungen berechtigen die Polizei allerdings nur dazu, Bilder anzufertigen und Daten zu verarbeiten, wenn im Rahmen der Strafverfolgung ein Verdacht vorliegt. Im Vorhinein präventiv Aufnahmen zu erstellen, stellt jedoch kein repressives Handeln der Strafverfolgung dar, sondern eine präventive Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr. 

Oder um es einfach auszudrücken: Die Polizei nutzt hier ein Zirkelschluss-Prinzip. Man startet erst das unbemannte Luftfahrtsystem/die Drohne, um eine ‚Übersicht‘ zu bekommen, wofür man laut eigener Aussage praktischerweise keinerlei spezielle Rechtsgrundlage bräuchte, um dann doch nach Belieben Aufnahmen anzufertigen und ggf. zu speichern, sofern etwa Ordnungswidrigkeiten begangen werden.
Doch es existiert noch eine  Rechtsauffassung, die von der der Polizei abweicht – Es geht also auch anders!

Es geht auch anders! 

Eng mit dem Urteil verbunden ist ein Rechtsverständnis, nach dem jedes staatliche Handeln auch eine Ermächtigungsgrundlage braucht – ebenjene fehlt für das anlasslose Filmen von Menschengruppen. Sofern sich der Gesetzgeber weiterhin unwillig zeigt, einen entsprechenden rechtlichen Rahmen zu schaffen, welcher den Schutz der Grundrechte garantiert, ist die Hamburger Justiz gefordert, der Polizei Einhalt zu bieten! Gerade weil für bspw. Fans nicht ersichtlich ist, wann sie ggf. durch polizeiliche Drohen erfasst werden und was mit den Daten im Anschluss passiert.

Wie informiert die Polizei?

Bei der öffentlichen Kommunikation von Drohneneinsätzen beruft sich die Hamburger Polizei allen Ernstes auf einen(!) Artikel im Hamburger Abendblatt. Welcher am 15.05.2024 unter dem Titel „HSV-Fans werden von der Polizei jetzt per Drohne überwacht“ erschien und hinter einer Paywall verborgen bleibt. Auch sollen Interessierte sich per Instagram-Video ‚informieren‘ können.
Das unbemannte Luftfahrtsystem/die Drohne sei „deutlich sichtbar mit der Aufschrift „Polizei“ gekennzeichnet“. Dass in der Praxis diese Kennzeichnung nur unzureichend funktioniert, zeigen aktuelle Aufnahmen der Braun-Weissen Hilfen beim Spiel gegen Hoffenheim. Eine Farce ist geradezu die Kennzeichnung der uniformierten Luftfahrzeugfernführer*innen, welche die Drohne vor Ort im Sichtflug bedienen – „eine Armbinde mit Visibility-Elementen und der Aufschrift „Drohneneinsatz““. So zeigt sich sowohl im Vorfeld, als auch vor Ort: Die Kommunikation der Polizei Hamburg ist mangelhaft! Insbesondere wenn man den weitreichenden Grundrechtseingriff und die bestehenden Unsicherheiten bedenkt. 
Wie weit gehen denn die technischen Möglichkeiten der eingesetzten unbemannten Luftfahrtsysteme/ Drohnen?

Was ist technisch möglich?

Das wissen wir als kritische Öffentlichkeit leider nicht. Aus Perspektive der Polizei berühren Fragen hierzu die sogenannte Einsatztaktik. Antworten werden entsprechend verweigert! Unklar bleibt so also, welche Drohnenmodelle von welcher Firma eingesetzt werden und welche Regelungen für den Gebrauch von Polizeidrohnen gelten. Die dafür gültige Polizeidienstvorschrift 350 (HH) VS-NfD ist nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Selbst der Abschlussbericht zum Pilotprojekt bleibt öffentlich unzugänglich. Eine Bewertung oder Einordnung durch externe Dritte ist somit unmöglich. Demokratie braucht neben der Möglichkeit zur Teilhabe auch eine Transparenz. Diese Transparenz verwehrt die Hamburger Polizei erneut. Aus Sicht der Braun-Weissen Hilfe ergibt sich hier ein Demokratiedefizit, welches umgehend behoben werden muss! 
Doch wie weiter?

Ein Blick in die Zukunft?!

Aktuell verfügt die Hamburger Polizei über 27 Drohnen und 95 Pilot*innen. Im Jahr 2022 waren es noch „31 Luftfahrzeugfernführerinnen und Luftfahrzeugfernführer“. Die Tendenz ist klar steigend und unserer Ansicht nach besorgniserregend, denn die Polizei versucht hier konstant ihren eigenen Handlungsspielraum zu erweitern. Und das im Zweifel auf Kosten aller Bürgerinnen und Bürger! 

Aktuell bestimmt die polizeiliche Einsatzleitung, ob und ggf. wie Drohnen bei Fußballspielen in Hamburg eingesetzt werden. Folgerichtig entscheidet sie jeweils über einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines jedes Einzelnen. Die Hemmschwelle, dieses Mittel einzusetzen, scheint hierbei sehr niedrig, wie das Beispiel Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim zeigt. Doch vielmehr muss die anlasslose Massenüberwachung von Fußballfans wieder ein Ende haben, egal ob auf St. Pauli oder sonst wo! Dass dies möglich und auch geboten ist, zeigt nicht zuletzt das oben genannte Urteil aus Köln! Für uns als Fanhilfe steht somit fest:

Fanrechte stärken – Massenüberwachung beenden!

 Braun-Weisse Hilfe | März 2025

Drohne der Polizei Hamburg beim Spiel des FC St. Pauli gegen Hoffenheim